Jährlich erleiden weltweit viele hundert Kinder das gleiche Schicksal: Sie werden von einem Land in ein anderes entführt, weil die Eltern sich getrennt haben. Sie sind Leidtragende einer Situation, die sie oft nicht verstehen und nicht beeinflussen können.
Der zurückgelassene Elternteil steht vor der Frage, was zu tun ist, um die Rückkehr des Kindes zu erreichen. Eine erfolgversprechende Möglichkeit ist für gut 100 Staaten der Erde das Rückführungsverfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Dieses zu erklären ist das Anliegen eines drei-minütigen Erklärfilms, der anlässlich des Tages des vermissten Kindes veröffentlicht wird.
Die Beratungsstelle richtet sich an Elternteile, die nach einer hochstrittigen Trennung eine Entführung ihres Kindes befürchten; sich sorgende Personen aus dem Umfeld von Familien, in denen Vater oder Mutter das Kind ohne das Einverständnis des anderen Elternteils ins Ausland verbracht hat aber auch an Fachkräfte aus Jugendamt oder Justiz, die sich bei Fällen mit Auslandsbezug mit sprachlichen Hürden, verschiedenen Familienrechtssystemen und internationalen Regelungen konfrontiert sehen.
ZAnK bietet ihnen eine Möglichkeit, die Konfliktsituation zu besprechen und unterstützt dabei, abzuwägen, welches Vorgehen dem betroffenen Kind dient.
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