Der Lockdown wurde nach der gestrigen Bund-Länder-Konferenz bis zum 14. Februar 2021 verlängert.
Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben somit auch weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung ist weiterhin möglich.
Eine Ausnahme ist möglich für Abiturienten, die in diesem Jahr Abschluss machen. Für diese kann, je nach Infektionsgeschehen, ab dem 1. Februar wieder Wechselunterricht stattfinden. Gleiches gilt für Schüler an beruflichen Schulen, bei denen demnächst Abschlussprüfungen oder Kammerprüfungen stattfinden.
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.