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Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar

Der Lockdown wurde nach der gestrigen Bund-Länder-Konferenz bis zum 14. Februar 2021 verlängert.

Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben somit auch weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung ist weiterhin möglich.

Eine Ausnahme ist möglich für Abiturienten, die in diesem Jahr Abschluss machen. Für diese kann, je nach Infektionsgeschehen, ab dem 1. Februar wieder Wechselunterricht stattfinden. Gleiches gilt für Schüler an beruflichen Schulen, bei denen demnächst Abschlussprüfungen oder Kammerprüfungen stattfinden.