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Verlängerung des Lockdowns bis 31. Januar - Informationen für Familien

Nach der Bund- und Länderkonferenz hat nun auch das Bayerische Kabinett eine Verlängerung und Verschärfung des Lockdowns bis zum 31. Januar beschlossen.

Folgende Regelungen gelten ab dem 11. Januar für Familien:

  • Das Treffen des eigenen Haushaltes ist künftig nur noch mit 1 weiteren Person eines anderen Haushaltes gestattet.

  • In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 200 dürfen sich Personen für Tagesausflüge nicht mehr weiter als 15 km von ihrem Wohnort entfernen. Ausnahmen gelten hier für das Einkaufen, die Arbeit und Familie.

  • Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben weiterhin geschlossen. Eine Notfallbetreuung wird nach bisherigen Regeln sichergestellt (siehe Meldung vom 17.12.2020).

  • Jede Familie darf für die wechselseitige unentgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren eine "feste Kontaktfamilie" haben. So können sich beide Familien bei der Betreuung der Kinder abwechseln.

  • Die Faschingsferien entfallen in diesem Jahr, um ausgefallenen Präsenzunterricht nachzuholen. Im Februar soll nach Möglichkeiten wieder Präsenzunterricht "zuerst für die Grundschulen" stattfinden.

  • Kinderkrankengeld wird 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt. Dieser Anspruch soll auch gelten, wenn die Betreuung des Kindes zu Hause notwendig ist, weil die Einrichtung pandemiebedingt geschlossen ist.

Weitere Informationen zu den sonstigen Regelungen erhalten Sie hier.

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