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Selbsttests in Kitas

Wie auch im vergangenen Kita-Jahr wird auch im kommenden das bekannte Testkonzept fortgesetzt.

Das bedeutet: Wie im vergangenen Jahr können in der Kita oder bei Tagespflegepersonen Berechtigungsscheine für 2 Tests pro Woche ausgehändigt werden. Diese Scheine können dann in einer Apotheke Ihrer Wahl gegen Selbsttests eingelöst werden.

Der eine Teil der Berechtigungsscheine verbleiben in der Apotheke, der zweite geht zurück an die Kita oder die Tagespflegeperson. Erst dann erhalten Sie als Eltern den zweiten Berechtigungsschein für weitere Tests.

Dieses Angebot gilt vorerst bis Dezember 2021.

Wie beim letzten Mal sind auch diese Tests freiwillig, ein Nachweis muss der Kita oder in der Tagespflege nicht vorgelegt werden.