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Schwanger und in Not?

10 Jahre ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere nun alt.

Ein Gesetz, dass Schwangeren in Notlagen eine bessere Unterstützung an die Seite geben soll, wenn sie nicht mehr weiter wissen oder die Geburt geheim halten möchten oder müssen. Hierzu wurde das Hilfetelefon für Schwangere in Not ins Leben gerufen und die Möglichkeit zur sog. vertraulichen Geburt geschaffen.

Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, bietet das Gesetz die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Das heißt: Die Entbindung ist geschützt und medizinisch betreut, den Müttern wird 16 Jahre lang die Anonymität zugesichert. Bei einer vertraulichen Geburt begleiten die Beraterinnen die Frauen auch nach der Geburt, um sie bei der Lösung von Konflikten zu unterstützen und ihnen Möglichkeiten zur Rücknahme des Kindes aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die Rechte der betroffenen Kinder sind geschützt: Ab dem 16. Lebensjahr können sie ihre Herkunft erfragen - ein Aspekt, der von großer Bedeutung für die eigene Identitätsfindung ist. 

Beratend zur Seite steht hier die Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt.

Das bundesweite Hilfetelefon "Schwangere in Not" bietet rund um die Uhr anonyme und kostenfreie Hilfe und Unterstützung für Schwangere und ihr Umfeld in Konfliktsituationen in 19 verschiedenen Sprachen. Ausgebildete Beraterinnen stehen jederzeit als Vertrauensperson zur psychosozialen Unterstützung zur Verfügung. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Die Beratung erfolgt telefonisch, per Chat oder E-Mail über die eigens eingerichtete Website.

Natürlich stehen vor Ort auch die beiden Staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen des Gesundheitsamtes und des Diakonischen Werkes für alle Fragen persönlich und telefonisch zur Verfügung.

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