In der Kabinettsitzung der Bayerischen Staatsregierung wurde heute Mittag - ergänzend zu den Beschlüssen von Bund und Ländern vom 13.12.2020 - bekannt gegeben, dass die bayerischen Schulen ab Mittwoch, den 16.12.2020 geschlossen werden. Schulveranstaltungen und Mittagsbetreuung finden nicht statt.
Angebote des Distanzlernens werden in allen Schularten und Jahrgangsstufen bis zum 18. Dezember 2020 eingerichtet.
Für die Zeit bis zu den regulären Weihnachtsferien (also bis einschließlich 22. Dezember 2020) wird an den Schulen für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, zudem eine Notbetreuung angeboten. Die Notbetreuung gilt für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird das Nähere im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung regeln.
Ebenfalls geschlossen werden Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder. Der Bund ist aufgefordert, die zugesagten zusätzlichen Möglichkeiten, für die Betreuung der Kinder während des Lockdowns bezahlten Urlaub zu nehmen, umgehend zu schaffen.
Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wird gemeinsam mit den einschlägigen Trägern der Kindertageseinrichtungen etc. das Nähere für eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, durch Bekanntmachung regeln.
Zum aktuellen Zeitpunkt werden noch keine verbindlichen Aussagen darüber getroffen, wer Anspruch auf Notbetreuung hat und wer nicht. Rechtsverbindliche Ausführungen dazu erwarten wir in Kürze.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Kinder wann immer möglich, zu Hause betreut werden sollen.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, unter der Rubrik "Aktuelles & Presse".
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