Ab dem 1. September 2020 dürfen auch Kinder mit milden Krankheitssymptomen (wie z. B. leichtem Schnupfen ohne Fieber) wieder in einer Kindertageseinrichtung betreut werden.
Voraussetzung hierfür ist ein stabiles Infektionsgeschehen. Entwickelt sich das Infektionsgeschehen ungünstig, haben die Gesundheitsämter allerdings das Recht, strengere Maßnahmen zur Corona-Prävention zu ergreifen. Diese Maßnahmen sind in Bezug auf Kindertageseinrichtungen in einem 3-Stufen-Plan geregelt.
Die Eltern werden zudem darauf hingewiesen ihre Kinder nicht in die Kindertageseinrichtung zu bringen, wenn sie krank sind und beispielsweise folgende Symptome aufzeigen: starker Husten, Durchfall, Fieber, Hals- und Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen.
Alle Regelungen sowie den 3-Stufen-Plan hat die Staatsregierung in einem Informationsblatt für Eltern zusammengefasst, das auf der Homepage des StMAS eingesehen und heruntergeladen werden kann.
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