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Notfallbetreuung für Kinder aus Kindertageseinrichtung - Voraussetzungen

Liebe Eltern,

um die Zahl der an Corona erkrankten Personen so gering wie möglich zu halten und eine Verbreitung zu verlangsamen, wurden mit Wirkung zum 16.03.2020 alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch für Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen möglich, ihr Kind in einer Notfallgruppe der Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Einrichtung.

Folgende Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung:

  • Beide Elternteile arbeiten in einem sog. systemrelevanten Beruf, hierzu zählen vor allem alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

  • Es ist kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar oder der Elternteil ist alleinerziehend.

  • Das Kind weist keine Krankheitssymptome auf.

  • Das Kind war nicht in Kontakt zu einer infizierten Person bzw. seit dem Kontakt mit einer infizierten Person sind mehr als 14 Tage vergangen.

  • Das Kind hat sich nicht ein einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist oder seit seiner Rückkehr aus einem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome.

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