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Neuerungen zu Maskenpflicht an Schulen

Folgende Information wurde wurden im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz bekannt gegeben:

Auf dem gesamten Schulgelände besteht Maskenpflicht. Im Freien, wie beispielsweise auf dem Pausenhof, kann die Maske jedoch inzidenzunabhängig abgenommen werden.

Eine Übersicht über die Regelungen zur Maskenpflicht finden Sie in den FAQs der Bayerischen Kultusministeriums unter der Frage "Welche Regelungen gelten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ("Maskenpflicht")?