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Neuerungen für Familien ab Januar 2025

2025 treten Neuerungen in Kraft, die Familien finanziell weiter stärken sollen.

Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresbeginn beschlossen, so dass die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt wird. Eltern bekommen die Erhöhung aber auf jeden Fall.

Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.

Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je 5 Euro dann 297 Euro pro Monat.

Steigerung des Mindestunterhaltes
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (2 Euro mehr als 2024),

  • 554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (3 Euro mehr)

  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (4 Euro mehr).

Bürokratieentlastungen beim Elterngeld
Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.

Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (z. B. per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

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