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Maskenpflicht in Schulen nach den Herbstferien

Um die Ausbreitung des Coronavirus durch Reiserückkehrer in den Schulen zu unterbinden, wurde in der heutigen Sitzung des Bayerischen Kabinetts beschlossen, die Maskenpflicht in Schulen vorerst wieder einzuführen.

In Grundschulen gilt die Maskenpflicht für eine Woche, in weiterführenden Schulen für 2 Wochen. Die Maskenpflicht gilt auch am Sitzplatz, unabhängig des Abstandes der Kinder zueinander. Für Schüler der Grundschule ist eine Stoffmaske ausreichend, für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen wird eine medizinische Maske Pflicht.

Sollte in einer Klasse ein Coronafall auftreten, werden die übrigen Schüler künftig eine Woche lang täglich getestet.

So soll ermöglicht werden, den Unterricht weiterhin sicher in Präsenzform abhalten zu können.

Die gesamten Ergebnisse der Kabinettssitzung können Sie dem Bericht des Bayerischen Kabinetts entnehmen.

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