Die Maskenpflicht im Unterricht entfällt, wurde in der heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Diese Regelung gilt neben dem Unterricht auch für sonstige Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann oder nicht.
Gültig ist die Neuregelung ab Montag, den 4. Oktober.
Alle Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts können dem Bericht aus der Kabinettssitzung entnommen werden.