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Maskenpflicht entfällt an Schulen

Aufgrund der stabil niedrigen Infektionszahlen in Bayern hat der Ministerrat in seiner Sitzung 29.06.2021 weitere Lockerungen bei der Maskenpflicht an den weiterführenden und beruflichen Schulen beschlossen.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25 entfällt demnach ab 01.07.2021 auch an allen weiterführenden und beruflichen Schulen in Bayern im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganzta-gesangeboten und Mittagsbetreuung im Betreuungsraum für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und die sonstigen an Schulen tätigen Personen nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

An den Grundschulen bzw. in der Grundschulstufe der Förderzentren ergeben sich keine Änderungen; hier entfällt – wie bereits mitgeteilt – die Maskenpflicht am Sitzplatz im Klassenzimmer bei einer Inzidenz unter 50.

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