Am 11. Februar wurde die Verlängerung des Lockdown bis zum 7. März beschlossen.
Für Schulen gelten folgende neue Regelungen:
Ab dem 22. Februar wird für die Grundschulen, die Förderschulen und alle Abschlussklassen wieder Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindesabstand gestattet. Alle übrigen Klassen bleiben weiterhin im Distanzunterricht.
Das Tragen von medizinischen Masken im Präsenzunterricht wird dringend empfohlen.
Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 findet ausschließlich Distanzunterricht statt.
Für die Kindertagesbetreuung gelten folgende neue Regelungen:
Am dem 22. Februar sollen die Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb wieder öffnen.
Ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 findet ausschließlich Notbetreuung statt.
Das Personal aus Schulen und Kitas wird die Möglichkeit zu freiwilligen Corona-Reihentestungen und später für Selbsttests bekommen Auch Schüler ab 15 Jahren sollen sich einmal pro Woche einem freiwilligen Selbsttest unterziehen können.
Schülerinnen und Schülern, die Angst vor einem Schulbesuch haben, sollen großzügige Regelungen angeboten werden, weiter von zu Hause aus lernen zu können.
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