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Künftige Schutzmaßnahmen in der Kindertagesbetreuung

Der Bayerische Ministerrat hat heute entschieden, dass die Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung für Kinder und Beschäftigte zunächst bis zum Ende der Osterferien unverändert fortbesteht.

Den Familien noch im März ein fünfter Berechtigungsschein ausgegeben werden soll, um die Fortsetzung der Testung im April zu ermöglichen. Mit dem Berechtigungsschein erhalten die Familien weitere 10 Tests. Sofern Sie diesen fünften Schein noch nicht ausgegeben haben, bitten wir darum, dies noch im März zu tun. Nur dann können die Familien den Schein noch innerhalb des Gültigkeitszeitraums bis zum 31. März 2022 einlösen.

Änderungen ab dem 3. April 2022

Die Maskenpflicht für Schulkinder entfällt ab dem 3. April 2022 im gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung. Zum Eigenschutz wird aber empfohlen, die Masken weiterhin freiwillig zu tragen.

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