Um Familien in Zeiten der Coronapandemie bei der Betreuung der Kinder zu Hause zu entlasten, hat der Bund die Ausweitung des Kinderkrankengeldes beschlossen.
2021 können somit für ein Kind pro Elternteil statt 10 nun 20 Tage Kinderkrankengeld in Anspruch genommen werden, für Alleinerziehende steigt der Anspruch von 20 auf 40 Tage.
Voraussetzungen dafür sind:
Sowohl Kind als auch der betreffende Elternteil sind gesetzlich krankenversichert.
Das Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist auf Grund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind .
Keine andere im Haushalt lebende Person kann das Kind beaufsichtigen.
Das Höhe des Kinderkrankengeldest beträgt in der Regel 90% des ausgefallenen Nettoentgeldes. Der Anspruch soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.
Neu bei dieser Regelung ist nun, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch gegeben ist, wenn die Eltern auf Grund von Schul- oder Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen. Eltern können sich in diesen Fällen eine Bescheinigung für die Krankenkasse anstelle vom Arzt von der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung ausstellen lassen.
Die Regelungen zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes sind nachzulesen auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums.
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