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Kindergartengebühren entfallen für die Monate April und Mai

Der Ministerrat hat am 13. April beschlossen, dass die Elternbeiträge der Kindertagesbetreuung für die Monate April und Mai erlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als 5 Tagen in betreffendem Monat besucht hat. Es gelten hier also die gleichen Regelungen wie in den Monaten Januar bis März.

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