Der Ministerrat hat am 13. April beschlossen, dass die Elternbeiträge der Kindertagesbetreuung für die Monate April und Mai erlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als 5 Tagen in betreffendem Monat besucht hat. Es gelten hier also die gleichen Regelungen wie in den Monaten Januar bis März.
Diese Web-App ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.