In der Konferenz der Gesundheitsminister am 2. August 2021 wurde ein flächendeckendes Angebot von Coronaimpfungen für Kinder und Jugendlihe ab 12 Jahren beschlossen. Voraussetzung ist eine ärztliche Aufklärung vor der Impfung sowie das Einverständnis der Sorgeberechtigten.
Impfungen sind bei niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzten möglich, in Impfzentren sowie bei Betriebsärzten. Zudem sollen niedrigschwellige Impfangebote an Berufsschulen und an Universitäten gemacht werden.
Die Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums können Sie hier lesen.