Die wegfallende Verpflichtung zur Quarantäne für Kontaktpersonen hat auch Auswirkungen auf die Regelungen in Kindertageseinrichtungen. Ab sofort müssen bei einer Häufung von Fällen keine kompletten Gruppen in KiTas mehr geschlossen werden.
Ob bestehende Gruppenschließungen aufgehoben oder fortgeführt werden, entscheiden die jeweiligen Träger der Einrichtungen.
Die Verpflichtung zu intensiviertem Testen besteht unabhängig davon weiter.
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