App Logo
| 02.01.2023

Finanzielle Entlastungen für Familien ab 2023

Für Familien sind von Seiten der Bundesregierung im Jahr 2023 vielfältige finanzielle Entlastungen geplant.

- Ab Januar 2023 wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf 250 € monatlich angehoben.

- Ebenfalls ab Januar 2023 wird der Kinderzuschlag auf bis zu 250 € monatlich angehoben. Anspruch auf Kinderzuschlag haben Familie mit Kindern, deren Eltern erwerbstätig sind aber über ein nur geringes Erwerbseinkommen verfügen. Kindergeld wird bei den zuständigen Kindergeldstellen beantragt.

- Das Bürgergeld löst zum 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitslosengeld II ab. Dies geht mit Erhöhungen der Regelsätze einher. Eine Alleinstehende Person bekommt beispielsweise knapp über 50 € monatlich mehr. Auch die Regelsätze für alle anderen Leistungsberechtigten wurden erhöht. Das Bürgergeld kann beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.

- Mit einer Reform des Wohngeldes erhalten mehr Familien als bisher diese unterstützende finanzielle Leistung. Zudem wird die Höhe des Wohngeldes nahezu verdoppelt auf bis zu 370 € im Monat. Zusätzlich wird durch eine Heizkostenkomponente sichergestellt, dass Wohngeldbeziehende sich weiterhin die steigenden Heizkosten leisten können. Für die Auszahlung des Wohngeldes sind die jeweiligen Sozialämter zuständig.

- Alleinerziehende können von einem erhöhten steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 4260 € im Jahr profitieren.

Genauere Informationen über diese finanziellen Entlastungen und weiters zum Entlastungspaket der Bundesregierung erfahren Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums und auf er Homepage der Bundesregierung.

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.