In der Kabinettsitzung vom 26.01.2021 wurde folgendes beschlossen:
Eltern, die ihre Kinder derzeit nicht oder nur wenige Tage (max. 5 pro Monat) in der Notbetreuung (Kita, KiGa, Tagespflege, Hort) haben, sollen von den Elternbeiträgen entlastet werden.
Diese Entlastung gilt rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2021.
Die Träger der Einrichtungen, die den Eltern die Betreuungskosten erlassen, bekommen das Geld wie in den Monaten April - Juni 2020 vom Freistaat erstattet.
Detaillierte Informationen sind dem Bericht der Kabinettsitzung vom 26.01.2021 zu entnehmen.
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