Am 1. September sind Neuerungen des Elterngeldes in Kraft getreten.
Folgende Neuerungen sind Inhalt der Reform:
Der Teilzeitkorridor wird erweitert, Bürokratie verringert.
Die Zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges wird auf 32 Stunden angehoben, der Partnerschaftsbonus kann noch mit 24 - 33 Wochenstunden bezogen werden. Das nachträgliche Nachreichen von Arbeitszeitnachweisen ist nur noch in Ausnahmefällen notwendig.
Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Krankengeld) bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich.
Die Corona-Sonderregelungen zum Partnerschaftsbonus werden bis zum 31.12.2021 verlängert.
Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate. Wenn das Kind mindestens 6 Wochen zu früh geboren wurde, bekommen die Eltern stufenweise zwischen 1 und 4 Monate mehr Elterngeld.
Geringe Selbstständigen-Einkommen können zukünftig einfacher bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden.
Paare dürfen künftig nur noch ein maximales Jahreseinkommen von 300.000 € haben, um einen Elterngeldanspruch zu haben.
Weitere Informationen zum Thema Elterngeld sowie Ansprechpartner vor Ort für Ihre Fragen erhalten Sie hier.
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