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Einführung des Bayerischen Krippengeldes

Zum 1. Januar 2020 wurde vom Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld eingeführt. Dabei handelt es sich um einen Beitragszuschuss zu den Krippenkosten von maximal 100 Euro im Monat.

Wer Anspruch hat und wo der Antrag zu stellen ist, erfahren Sie hier.