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Einführung der Maskenpflicht in Horten

Mit Wirkung zum heutigen Montag, 19.10.2020, wurde die Maskenpflicht für Kinder und Jugendliche in Horten beschlossen. Mit dieser Maßnahme soll die Ausbreitung des Coronavirus weiter eingedämmt und die Infektionsschutzmaßnahmen in Horten an die der Schulen und Kindertageseinrichtungen angepasst werden.

Das Ausmaß der Maskenpflicht orientiert sich am Ampelsystem, das für Schulen und Kindertageseinrichtungen bereits gilt:

In Stufe 1 und 2 gilt die Maskenpflicht auf den Zugangswegen sowie den Pausenhöfen, nicht aber in den Betreuungsräumen, ab der Stufe 3 müssen auch in den Betreuungsräumen Masken getragen werden.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

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