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Coronaregeln bis zum 2. April

Nach Beratungen des Bayerischen Kabinetts wurde beschlossen, die bisherigen Coronaregelungen bis zum 2. April zu verlängern.

Dies bedeutet, dass auch die Maskenpflicht in den Schulen beibehalten wird. Hier gibt es nun jedoch eine Ausnahme.

Ab kommendem Montag (21.3.) soll in Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht wegfallen, in der darauffolgenden Woche in allen 5. und 6. Klassen.

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