In der Pressekonferenz nach der heutigen Kabinettssitzung wurden unter anderem folgende Regelungen bekannt gegeben:
- Bei allen Veranstaltungen und in Örtlichkeiten, in denen 2G Plus vorgeschrieben ist, entfällt die Testpflicht für all diejenigen, die eine Boosterimpfung erhalten haben. Menschen, die 2 Impfungen erhalten haben und dennoch an Corona erkrankt waren, sind den Geboosterten hier gleichgestellt und benötigen ebenfalls keinen Testnachweis mehr.
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler sind auch weiterhin in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und bei musikalischen, sportlichen und schauspielerischen Aktivitäten von der 2G-Regel befreit, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Diese Regelung soll auch zukünftig bei weiteren Verlängerungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten.
- Die Quarantänedauer wird grundsätzlich für alle, egal ob infiziert oder als Kontakperson, auf 10 Tage verkürzt. Mit einem PCR-Test ist es möglich, sich bereits nach 7 Tagen aus der Quarantäne herauszutesten. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen können sich bereits nach 5 Tagen aus der Quarantäne frei testen.
Den vollständigen Bericht aus der Kabinettssitzung mit allen Beschlüssen im Detail finden Sie hier.
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