In der Kabinettssitzung vom 22. Juni 2021 wurden für Grundschulen weitere Erleichterungen beschlossen:
Ab Mittwoch den 23. Juni 2021 entfällt unter freiem Himmel in Schulen, Hochschulen und Kindertagesstätten die Maskenpflicht. Auf ausreichend Abstand untereinander soll geachet werden. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 entfällt zudem an Grundschulen und Grundschulstufen der Förderschulen im Klassenzimmer die Maskenpflicht, nachdem der Sitzplatz bzw. Arbeitsplatz durch die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrer eingenommen wurde.
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