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Zuschuss für Mehrwegwindeln

Ein Grund zur Freude!

Wenn ein Baby kommt, verändert sich das ganze Leben. Die Freude ist groß, aber gleichzeitig sind die Eltern vor viele neue Entscheidungen gestellt. Unter anderem vor die Frage, wie das Kind gewickelt werden soll: Wegwerf- oder Mehrwegwindeln?

Auf den ersten Blick scheinen Einmal-Windeln praktischer zu sein, weil sie nicht gewaschen werden müssen und "gar nicht mal so teuer" sind. Wer jedoch genau nachrechnet merkt schnell, dass die chemisch erzeugten Wegwerprodukte nicht nur die Umwelt belasten, sondern auch die Geldbörse.

Ein Kind das 2,5 Jahre mit 5 Windeln am Tag gewickelt wird, braucht alleine 4560 Windeln. So fallen im Landkreis Kronach jährlich fast 3 Millionen Einwegwindeln an, was etwa 666 Tonnen Abfall entspricht. Pro Baby also eine Tonne Müll, die erst einmal entsorgt werden muss!

Mehrwegwindeln...

...sind inzwischen genauso einfach zu handhaben wie Einwegwindeln:

EIne dünne Papier-Vlies-Einlage in der Windel nimmt den Stuhl des Kindes auf und verhindert damit ein aufwendiges Vorwaschen der Stoffwindel.

...schützen die Gesundheit Ihres Kindes:

die gut luftdurchlässigen Baumwollwindeln behindern die Hautatmung nicht und vermindern die Gefahr von Windelausschlägen oder Hautinfektionen. Außerdem sorgen sie für einen optimalen Temperaturausgleich.

...sind den Einwegwindeln beim Thema Umweltschutz klar überlegen:

Sie sind umweltfreundlicher durch das geringere Abfallaufkommen, die Reduzierung des Bedarfs an Zellstoff (wird zu 100% aus Bäumen hergestellt) und die Reduzierung des Energie- und Rohstoffverbrauchs.

Clever wickeln wird belohnt!

Sie erhalten vom Landkreis Kronach für die Anschaffung eines Mehrweg-Windelsystems einen einmaligen Zuschuss von maximal 25% der ausgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 80€.

folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Ihre Familie wohnt im Landkreis Kronach

  • gefördert wird nur die Anschaffung einer selbstgewählten Ausstattung an Mehrweg-Wickelutensilien

  • neben dem Antrag muss eine detaillierte Kaufquittung oder Rechnung (Original) bei der Abfallwirtschaft des Landkreises vorgelegt werden

  • eine unbeglaubigte Kopie der Geburtsurkunde muss vorliegen

  • der Zuschuss wird nur einmal pro Kind gewährt

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