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Elterngeld - Corona-Sonderregelung

Um zu vermeiden, dass Eltern auf Grund der Corona-Krise Nachteile beim Bezug des Elterngeldes entstehen, wurden folgende Sonderregelungen getroffen:

  • Elterngeldmonate für Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und derzeit in ihrer Arbeitsstelle dringend gebraucht werden, können aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

  • Eltern verlieren den Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie wegen der Corona-Krise derzeit mehr arbeiten als während des Bezuges des Elterngeldes erlaubt wäre oder ursprünglich geplant war.

  • Eltern, die derzeit Einkommensverluste wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit auf Grund der Corona-Krise erleiden, soll kein Nachteil in der Höhe des Elterngeldes entstehen. ALG I und Kurzarbeitergeld werden also nicht in die Berechnung der Höhe des Elterngeldes mit einberechnet.

Unter folgendem Link des Bundesministeriums erhalten Sie weitere Informationen zu den Neuerungen zum Elterngeld-Bezug.

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