Elterngeld - Corona-Sonderregelung
Um zu vermeiden, dass Eltern auf Grund der Corona-Krise Nachteile beim Bezug des Elterngeldes entstehen, wurden folgende Sonderregelungen getroffen:
Elterngeldmonate für Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und derzeit in ihrer Arbeitsstelle dringend gebraucht werden, können aufgeschoben und zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
Eltern verlieren den Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie wegen der Corona-Krise derzeit mehr arbeiten als während des Bezuges des Elterngeldes erlaubt wäre oder ursprünglich geplant war.
Eltern, die derzeit Einkommensverluste wegen Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit auf Grund der Corona-Krise erleiden, soll kein Nachteil in der Höhe des Elterngeldes entstehen. ALG I und Kurzarbeitergeld werden also nicht in die Berechnung der Höhe des Elterngeldes mit einberechnet.
Unter folgendem Link des Bundesministeriums erhalten Sie weitere Informationen zu den Neuerungen zum Elterngeld-Bezug.